AGB
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der SOKRATIV GmbH („Agentur“) gegenüber ihren Vertragspartnern („Kunde“), unabhängig davon, ob es sich um Kauf-, Werk-, Dienst- oder Lizenzverträge handelt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich bestätigt.
Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail) wirksam.
Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Marketing, Online-Marketing, Design und Coaching.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Verträgen, Briefings und Leistungsbeschreibungen.
2. Vertragsbestandteile
Grundlage der Leistung ist das Briefing des Kunden.
Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt die Agentur ein schriftliches Re-Briefing. Dieses wird verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.
Bei höherer Gewalt darf die Agentur Leistungen verschieben. Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden über.
Die Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Änderungen, Bearbeitungen oder Nachahmungen sind ohne Zustimmung unzulässig.
Die Agentur darf erbrachte Leistungen zu Eigenwerbungszwecken nutzen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Unzulässige Änderungen berechtigen die Agentur zur Forderung einer Vertragsstrafe (mindestens 2,5-faches Honorar).
Eine Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte ist zustimmungspflichtig und vergütungspflichtig.
4. Vergütung
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an.
Für Teilleistungen dürfen Abschlagszahlungen verlangt werden.
Bei Abbruch oder Änderung durch den Kunden sind entstandene Kosten zu erstatten.
Stornokosten: bis 6 Monate vor Beginn: 10 %, 6 bis 3 Monate: 25 %, 3 Monate bis 4 Wochen: 50 %, 4 bis 2 Wochen: 80 %, weniger als 2 Wochen: 100 %.
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
5. Zusatzleistungen
Unvorhergesehene Mehrleistungen sind gesondert zu vergüten.
6. Geheimhaltung
Die Agentur behandelt alle im Rahmen des Projekts erhaltenen Informationen vertraulich. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig und unentgeltlich bereit.
Aufträge an Dritte im Zusammenhang mit dem Projekt dürfen nur im Einvernehmen mit der Agentur vergeben werden.
8. Haftung
Der Kunde trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit beauftragter Maßnahmen. Die Agentur weist auf erkennbare Risiken hin, übernimmt aber keine Rechtsprüfung.
Die Agentur haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung ist auf den einmaligen Auftragsertrag beschränkt.
Für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden wird nicht gehaftet.
Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gilt die gesetzliche Haftung.
9. Verwertungsgesellschaften
Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) trägt der Kunde. Vorausgelegte Beträge sind zu erstatten.
10. Leistungen Dritter
Von der Agentur beauftragte Subunternehmer gelten als Erfüllungsgehilfen. Eine direkte Beauftragung durch den Kunden ohne die Agentur ist innerhalb von 12 Monaten unzulässig.
11. Arbeitsunterlagen und Daten
Alle Arbeitsunterlagen, Entwürfe und Dateien verbleiben bei der Agentur. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.
12. Media-Planung
Media-Planung erfolgt nach bestem Wissen, ohne Erfolgsgarantie.
Bei umfangreichen Leistungen kann die Agentur Vorauszahlungen verlangen. Verspätete Zahlungen können zu Verzögerungen führen.
13. Abnahme
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung wesentliche Mängel rügt oder die Leistung in Gebrauch nimmt.
14. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Agentur.
Forderungen aus Weiterverkäufen tritt der Kunde bereits jetzt an die Agentur ab.
15. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Agentur hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
16. Schlussbestimmungen
Eine Abtretung von Ansprüchen durch den Kunden ist nur mit Zustimmung der Agentur zulässig.
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Bochum.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.